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Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht

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Der Begriff Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Es beschäftigt sich also mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung im Bund, Ländern und Kommunen. D.h. es regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.

Grundsätzlich wird das Verwaltungsrecht in zwei Bereiche untergliedert: