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Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Insbesondere beschäftigt sich dieses Rechtsgebiet mit
- dem Verwaltungsverfahren zum Erlass von Verwaltungsakten (z.B. Bescheide),
- der Frage der allgemeinen Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln,
- Rechtsquellen,
- Staatshaftung usw.
Das allgemeine Verwaltungsrecht findet seine gesetzlichen Grundlagen für die Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden im (Bundes-) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und für die Verwaltungstätigkeit der Landesbehörden in den entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetzen. Darüber hinaus gibt es für einzelne Bereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts Spezialgesetze, wie etwa die Verwaltungsvollstreckungsgesetze des Bundes und der Länder für die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen.