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Rechtsgebiete: Besonderes Verwaltungsrecht

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Das Besondere Verwaltungsrecht ist sozusagen das „spezielle Verwaltungsrecht“, welches die Erfordernisse jeweils bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben besonders regelt. Diese Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts treten neben das allgemeine Verwaltungsrecht. Das bedeutet sie bauen auf die allgemeinen Bestimmungen auf, sie ergänzen diese oder modifizieren sie. Die Regelungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts hingegen vervollständigen das Besondere Verwaltungsrecht dort, wo es keine eigenen Regelungen hat.

 

Das Besondere Verwaltungsrecht beinhaltet insbesondere folgende Rechtsgebiete:

  • das Polizei-und Ordnungsrecht (u.a. HSOG )
  • das Baurecht (Bauplanung und Bauordnungsrecht; BauGB , HBO  )
  • das Kommunalrecht (u.a. HGO )
  • das Gewerberecht (GewO )
  • das Schul-und Hochschulrecht (u.a. HSchG )

Ich werde u.a. in folgenden Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts für Sie tätig: